Vorgehensweise bei Beerdigungen
Freud und Leid der Menschen sind immer auch Freud und Leid der Kirche. So ist es ein wichtiger Auftrag, dass die christliche Gemeinde und ihre Seelsorger gerade auch den Menschen beistehen, in deren Familie jemand verstorben ist.
Um betroffenen Familien eine Hilfe zu bieten, soll hier in Kürze das Wichtigste in Erinnerung gerufen werden, was bei einem Todesfall zu veranlassen ist:
Wenden Sie sich bei einem Trauerfall am besten an Pfarrer Dorbath oder an eines der beiden Pfarrbüros. Der Beerdigungstermin muss von der Trauerfamilie, dem Geistlichen und dem Bestattungsunternehmen gemeinsam abgeklärt werden. Wenn bei der Beerdigung ein Chor mitwirkt, gibt es in den einzelnen Gemeinden Abmachungen für den Beginn.
Bei Bedarf feiert der Pfarrer im Anschluss der Beerdigung in der Kirche das erste Seelenamt (= Requiem). Das 2. und 3. Seelenamt findet dann einige Zeit nach der Beerdigung an einem Werktag statt. In Neunkirchen und in Asbach ist es üblich, dass man sich am Abend vor der Beerdigung zum Totengebet in der Kirche versammelt. Da das Totengebet das Gebet der Gemeinde für den Verstorbenen ist, findet es in diesen beiden Gemeinden vor jeder Beerdigung statt.
Im Trauergespräch bespricht der Geistliche mit den Angehörigen alles Nötige. Im katholischen Ritus ist es nicht üblich, dass der Lebenslauf vorgelesen wird, sondern im Mittelpunkt der Begräbnispredigt soll der Glaube an die Auferstehung verkündet werden, aber natürlich können Aspekte aus dem Leben des Verstorbenen aufgegriffen werden.
Für Bestattungen werden von Seiten der Kirche selbstverständlich keine Gebühren erhoben, lediglich der Organist muss von den Angehörigen bestellt und vergütet werden. Für das Seelenamt kann von den Angehörigen Blumenschmuck gebracht werden, dies ist aber eine freiwillige Sache.

